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Rechtliches - STVO ElektrofahrradIn Österreich gilt ein Fahrzeug als Elektrofahrrad, wenn die Motorunterstützung auf 25km/h begrenzt ist und der Elektromotor maximal 600Watt(mech) leistet. Selbstverständlich sind alle weiteren Vorgaben der StVO bezüglich der Fahrradverordnung einzuhalten. So sind zB. zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Klingel oder Hupe, Reflektoren (vorne, rückwerts und seitlich) und zusätzlich eine Lichtanlage bei Dunkelheit oder schlechter Sicht vorgeschrieben. Eine Helmpflicht für Erwachsene besteht weder beim Fahrrad noch beim E-Bike. Allerdings empfehlen wir die Verwendung eines Helmes aus Sicherheitsgründen. Qualitativ hochwertige Helme der Firma ABUS können Sie auf Wunsch direkt bei uns beziehen. Wer sicher und rechtlich einwandfrei unterwegs sein möchte sollte die 0,8 Promille Grenze und das neue Handyverbot beim Radeln beachten. Das telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Generell gilt in Österreich
die Radwegbenützungspflicht, wenn ein Radweg vorhanden
ist (rundes Verkehrszeichen). Ausgenommen von dieser
Pflicht ist zB. ein "Mehrspuriges Elektrofahrrad"
wie es beim Lyric E-Bikeboard der Fall ist (Siehe auch
www.öamtc.at).
TIPP für den Alltag: Fahren Sie mit Ihrem E-Bike vorrausschauend und defensiv. Lieber ein wenig früher bremsen und gefährliche Situationen vermeiden. Sie haben einen E-Motor der Sie beim Beschleunigen wunderbar unterstützt und müssen nicht in "Schwung bleiben" wie klassische Pedalritter. ;) Stand 2016. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. |
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